Leinengewebe
waren bis zum Bekanntwerden der
Baumwolle die wichtigsten wasch- und kochfesten Stoffe.
Man unterscheidet grob-, mittel-, und feinfädige Gewebe.
Als
Reinleinen (nach TKG "rein
Leinen") dürfen Textilien nur dann bezeichnet werden, wenn 100% ihres Netto-Textilgewichtes aus
Leinen bestehen.
Zulässige, wenn herstellungsbedingte, Toleranz für andere Spinnstoffe 2%, bei Zierfäden bis zu 7% des Gesamtgewichtes.
Als
Halbleinen werden
Leinengewebe bezeichnet, die in der Kette aus
Baumwolle und im Schuss aus
Leinen bestehen, wobei der Gesamtleinenanteil 40% der Gesamtkonstruktion nicht unterschreiten darf.
Rohleinen ist ungebleicht, alle anderen
Leinen werden gebleicht, wobei man die Bleichgrade 1/8 bis 4/4 (Vollbleiche) anwendet.
Meist werden gebleichte Garne verwebt, nur die Vollbleiche wird auf dem Gewebe vorgenommen.
Mit "
Leinen" zusammengesetzte Wörter unter Bezugnahme auf den Verwendungszweck (z.B. Bettleinen), die Qualität (z.B. Feinleinen), die Herkunft (z.B. Bielefelder
Leinen), die Struktur (Hopsackleinen).
Leinengewebe werden bei entsprechender konstruktion mit einem Gütezeichen versehen.
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