Schurwolle
Nach § 4, Abs.1 des TKG vom lebenden Schaf geschorene
Wolle, "die niemals in einem Fertigerzeugnis enthalten war und die weder in einem anderen als zu Herstellung des Erzeugnisses erforderlichen Spinn- oder Filzprozess unterlegen hat, noch einer faserschädigenden Behandlung oder Benutzung ausgesetzt wurde."
DIN-
Kurzzeichen = WV
Besteht ein
Wollerzeugnis ausschließlich aus
Wolle nach dieser Definition, so darf es als "aus reiner Schurwolle oder 100% Schurwolle" bestehend bezeichnet werden.
Schurwolle wird mit Schermaschinen als zusammenhängendes
Vlies gewonnen, wobei man Vollschur ( nach 12-monatlichem Wachstum), daneben noch 4/6-, 6/8-, 8/10- und 10/12- Monatswollen unterscheidet.
In der Regel werden Schafe einmal im Jahr geschoren, lediglich in Südafrika werden kürzere Intervalle gewählt, um kurzstapelige
Wollen zu erhalten.
In Australien werden bereits Schafschur- Roboter eingesetzt.